Bestattung auf dem Bad Boller Friedhof
Grundsätzliches
Für alle Grabarten wie Einzelgräber, Doppelgräber, Urnengräber und Rasengräber wird ein separates Grabfeld zur Verfügung gestellt. Die Belegung erfolgt der Reihe nach. Das heißt, dass immer das nächste Grab in der gerade zu belegenden Reihe vergeben wird und es daher nicht möglich ist, ein bestimmtes Wunschgrab zu erhalten. Die Grabeinfassungen, die im alten Friedhof sowie im ersten Erweiterungsteil aus Maggiagranit und im zweiten Erweiterungsteil aus Muschelkalk bestehen, werden von der Gemeinde Bad Boll verlegt.
Einzelgrab, Erdbestattung
Die Grabfelder für Erdbestattung liegen im zweiten Erweiterungsteil. Die Pflanzfläche der Einzelgräber ist 2 m² groß. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Derzeit wird das Grabfeld F1 (siehe Lageplan) belegt.
Doppelgrab, Erdbestattung
Die Doppelgräber im zweiten Erweiterungsteil werden derzeit belegt. Die Pflanzfläche bei Doppelgräbern ist 4 m² groß. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Bei der zweiten Belegung eines Doppelgrabes verlängert sich die Ruhezeit für die Grabstelle bis zum Ablauf der 20jährigen Ruhezeit für die Zweitbelegung. Derzeit wird das Grabfeld E1 (siehe Lageplan) belegt.
Urnengrab
Das Grabfeld für die Urnengräber befinden sich im Urnenhain des zweiten Erweiterungsteils (Feld K1). Die Pflanzfläche bei Urnengräbern ist ca. 1 m² groß. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre.
Rasengrab für Einzelgräber
für Erd- und Urnenbestattungen. Das Rasengrabfeld befindet sich im ersten Erweiterungsteil, Grabfeld (R). Es handelt sich hier um ein reines Rasenfeld, auf dem weder Grabsteine aufgestellt noch Bepflanzungen vorgenommen werden dürfen. Auch Schalen oder Blumengebinde dürfen nicht auf den Gräbern abgelegt werden. Die Rasenfläche wird von der Gemeinde Boll gepflegt. Derzeit wird das Grabfeld R (siehe Lageplan) belegt.
Rasengrabfeld mit Gedenkplatten für Einzelgräber
Für Erd- und Urnenbestattungen. Dieses Grabfeld befindet sich im zweiten Erweiterungsteil (B1). Hier wurden Gräber geschaffen, die nicht anonym sind und gleichzeitig keinen Pflegeaufwand verursachen. Auf den Gräbern werden liegende Gedenkplatten in einer Größe von 45 cm auf 30 cm, die aus der Grantiart "Amazonas Grün" gefertigt sein müssen, angebracht. Die Beschriftung der Platten darf nur mit erhaben gehauenen Buchstaben und Zahlen erfolgen, die ausschließlich den oder die Vornamen, den Nachnamen sowie das Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen darstellen dürfen. Sonstige Inschriften, Ornamente und Symbole sind nicht zulässig. Die Rasenfläche wird von der Gemeinde Bad Boll gepflegt. Derzeit wird das Grabfeld B1 (siehe Lageplan) belegt.