Zum Wohl der Bürger
Die Gemeinde Bad Boll ist eine Gebietskörperschaft, die ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum Wohl ihrer Einwohner durch die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Organe (Gemeinderat & Bürgermeister) unmittelbar erfüllt. Die Gemeinde ist Grundlage und zugleich Glied des demokratischen Staates.


Rathaus Bad Boll
Der Gemeinderat
Die Amtszeit des Gemeinderates beträgt 5 Jahre. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung sind für Bad Boll 14 Gemeinderatssitze zu vergeben.
Aufgaben:
Der Gemeinderat beschließt über die in seinen Entscheidungsbereich fallenden "freiwilligen Aufgaben". Dazu zählen u.a. der Bau von Sportstätten oder Kultureinrichtungen. Auch Ortskernsanierung oder Zuschüsse an Vereine und andere Institutionen fallen in diesen Bereich. Darüber hinaus muss sich das Ratsgremium mit "Pflichtaufgaben ohne Weisung" befassen. Dies sind Aufgaben, die erfüllt werden müssen, doch die Art der Ausführung liegt in der Entscheidung der Gemeinde.
Beispiele sind die u.a. die Einrichtung von Schulen und Kindergärten oder der Betrieb einer Kläranlage. Keinen Einfluss hat der Gemeinderat bei der Erfüllung von "Pflichtaufgaben nach Weisung". Dazu zählen Aufgaben nach staatlichen Vorgaben wie z.B. Wahlen, Volkszählungen oder Ordnungsaufgaben.


Der Gemeinderat