Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen


Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:


Voraussetzungen

Für natürliche Personen:

Für juristische Personen:


Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister entweder schriftlich oder online direkt beim Bundesamt für Justiz oder persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde beantragen.

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.

Ein Gewerbebetrieb kann auch durch der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs vertreten werden.

Einen Antrag aus dem Ausland können Sie entweder elektronisch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz oder schriftlich mit Hilfe der vom Bundesamt für Justiz bereitgestellten Online-Formulare stellen und direkt an das Bundesamt für Justiz senden.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen

Für Personen im Inland

für natürliche Personen / Privatpersonen:

für juristische Personen:

Für Personen im Ausland

Für natürliche Personen / Privatpersonen:

Für juristische Personen:


Kosten

Eur 13,00 je Auskunft


Vertiefende Informationen


Hinweise

Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.


Rechtsbehelf

Beanstandungen der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden.


Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)


Freigabevermerk

06.04.2023 Bundesamt für Justiz


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0