Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen


Beschreibung

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.


Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum


Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.


Fristen

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Leistungsklage


Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

Meldeverordnung Baden-Württemberg

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:


Freigabevermerk

08.01.2024; Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0