Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen


Beschreibung

Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:

Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.


Kosten

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

20.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Standesamt, Friedhofs- und Sozialamt, Rentenangelegenheiten
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0