Adressänderung auf der eID-Karte beantragen


Beschreibung

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.


Voraussetzungen

Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):


Verfahrensablauf

Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

oder

Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:


Fristen

Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Hinweise

Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

Personalausweisverordnung (PauswV)

Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes (PassG/PAuswG BW)


Freigabevermerk

13.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Bad Boll
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 8080
Telefax +49 7164 80833