Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden


Beschreibung

Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen? In diesem Fall müssen Sie das Feuerwerk anzeigen.

Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:

Sie müssen anzeigen:

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden (zum Beispiel Reet- oder denkmalgeschützen Fachwerkhäusern) dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.


Voraussetzungen


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll.


Verfahrensablauf

Geben Sie in der Anzeige folgende Informationen an:

Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen im Internet ein Formular an. Sofern die für Sie zuständige Behörde kein Formular anbietet, können Sie die Anzeige auch formlos unter Angabe aller oben genannten Informationen erstatten.


Fristen


Erforderliche Unterlagen

oder


Kosten

Es gelten die von Ihrer Kommune in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze.


Hinweise

Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein können aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 beantragen.

Weiterführende Informationen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen, finden Sie im Text "Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen".


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Sprengstoffgesetz (SprengG)


Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bau- und Ordnungsamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0