Informationen der Gemeindeverwaltung
Das Rathaus ist derzeit für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Sie erreichen die Rathaus-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu den gewohnten Sprechzeiten telefonisch, per E-Mail (Kontaktdaten s. u.) oder auf dem Postweg.
Sollte Ihr Anliegen einen Rathausbesuch zwingend erfordern, erhalten Sie Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Der Einlass ins Gebäude erfolgt nach Klingeln ("Klingel Einwohnermeldeamt Pässe/Ausweise etc. - EG" bzw. "Klingel Rathaus" für alle anderen Anliegen). Aufgrund der räumlichen Situation und einer Verfügung von Bürgermeister Hans-Rudi Bührle besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Generell gilt die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Rathaus-Mitarbeiter*innen:
Funktion
Name
E-Mail-Adresse
Telefon
Bürgermeister
Hans-Rudi Bührle
808-10
Assistenz Bürgermeister,
Geschäftsstelle OSBRManuela Goll
808-11
Leiter Hauptamt und Finanzverwaltung
Christian Gunzenhauser
808-12
Haupt- und Finanzverwaltung
Carina Bühler
808-13
Leiter Bau- und Ordnungsamt
Andreas Milde
808-16
Bau- und Ordnungsamt
Karin Plata
808-17
Einwohnermeldeamt, Fundamt, VHS
Waltraud Bözel
Bettina Geiger808-21
808-23Standes- und Friedhofsamt, Rentenangelegenheiten
Bernadette Reimann
808-15
Tourismusbüro
Sabine Gorol
808-28
- Informationen zum Jugendhaus Bo finden Sie hier.
- Informationen zur Bücherei im Alten Schulhaus finden Sie hier.
- Der Wertstoffhof und der Grünmassesammelplatz sind regulär geöffnet.
- Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Gewerbetreibende,
das Bundesfinanzministerium hat am 19.03.2020 Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.
Gewerbesteuervorauszahlungen:
Steuerpflichtige können beim Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll (Frau Schaible, Tel. 9100426, Schaible(@)gvv-boll.de) beantragen, dass Gewerbesteuervorauszahlungen vorerst nicht abgebucht und nicht gemahnt werden. Sie müssen anschließend einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt stellen. Dies ist notwendig, da unsere Gewerbesteuerbescheide lediglich Folgebescheide der Gewerbesteuermessbescheide der Finanzämter sind. Ohne diese Grundlagenbescheide dürfen wir keine Gewerbesteuerbescheide fertigen. Sobald der Bescheid vom Finanzamt bei uns eingeht, endet die Abbuchungs- und Mahnsperre.
Anträge auf Stundung/Ratenzahlung:
Diese können Sie formlos (schriftlich oder per E-Mail) unter Angabe des Kassenzeichens beim Gemeindeverwaltungsverband, Frau Schaible, stellen.
Antragsformular Steuererleichterung
Ihr
Hans-Rudi Bührle
Bürgermeister