Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen


Beschreibung

Sie möchten Krankentransporte betreiben oder Ihren schon genehmigten Krankentransportbetrieb verlängern, ändern oder erweitern?

Dann müssen Sie vor Beginn des Betriebs der Änderung oder Erweiterung eine Genehmigung einholen.

Achtung: Die Genehmigung erhalten Sie für höchstens vier Jahre.
Wenn Sie den Betrieb nach Ablauf der Genehmigungsdauer fortführen möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf eine neue Genehmigung beantragen.


Voraussetzungen


Bezugsort

Die Genehmigung berechtigt Sie zur Ausübung des Krankentransportes in ganz Baden-Württemberg. Sie müssen aber zusätzlich einen Betriebsbereich wählen. Dies ist der Bereich, in der Ihr Unternehmen zur Erbringung von Krankentransportleistungen verpflichtet ist. Wie dieser zugeschnitten ist, entscheiden Sie selbst. Er kann Teile eines Rettungsdienstbereiches oder auch einen gesamten Rettungsdienstbereich erfassen.


Verfahrensablauf

Onlineantrag

Hinweis: Geben Sie eine Gemeinde in ihrem Betriebsbereich an. Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag der zuständigen Stelle anzeigen.

Je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises stehen die Antragsformulare online zum Download zur Verfügung.

 

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Genehmigung zum ersten Mal beantragen zusätzlich: Nachweis der fachlichen Eignung der antragstellenden Person oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person:

Die fachliche Eignung wird bei den Leistungsträgern, mit denen das Innenministerium auf Landesebene Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung geschlossen hat, grundsätzlich als gegeben angesehen.

Hinweis: In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.


Kosten

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Höhe der Gebühren.


Hinweise

Genehmigungsumfang und –inhalt:

Die Genehmigung gilt

Die Genehmigung enthält folgende Nebenbestimmungen:

Hinweis: Die Genehmigungsbehörde kann nach eigenem Ermessen weitere Nebenbestimmungen erlassen. Diese können

Sofern es um die Zulassung eines Reservefahrzeugs zu einer bestehenden Genehmigung geht, kann die Genehmigungsbehörde weitere Nebenbestimmungen anordnen.

Die Betriebsaufnahme müssen Sie unter Angabe des Betriebsbereichs sowie der einzelnen Fahrzeuge jeweils mit amtlichem Kennzeichen bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Ferner müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Vorhaltungen für den Krankentransport nachrichtlich in den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich aufgenommen werden. Dies erreichen Sie, indem Sie den für Ihren Betriebsbereich zuständigen Bereichsausschuss über Ihre Genehmigung informieren.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz - RDG):

Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die fachliche Eignung von Krankentransportunternehmern

Rettungsdienstplan 2022 für Baden Württemberg:


Freigabevermerk

13.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199