Kolleg - Besuch anmelden


Beschreibung

Das Kolleg bietet Erwachsenen mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Das Kolleg ist eine Vollzeitschule und dauert drei Jahre. Der Unterricht findet tagsüber statt. Sie dürfen während der gesamten Ausbildungszeit keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.

Der Besuch des Kollegs gliedert sich in:

Bestehen Sie die Abiturprüfung am Ende der Kursstufe, erhalten Sie damit die allgemeine Hochschulreife. Damit können Sie an allen Hochschulen in Deutschland studieren.

Hinweis: Sie erhalten die Fachhochschulreife, wenn Sie am Ende des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems


Voraussetzungen

Hinweis: Sie dürfen sich nicht mehr bewerben, wenn Ihnen bereits zweimal die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife versagt worden ist. In manchen Fällen werden Bewerber und Bewerberinnen aufgenommen, die im ersten Bildungsweg auf dem Gymnasium erfolglos geblieben sind. Zudem dürfen Sie das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife nicht bereits anderweitig erworben haben.


Zuständige Stelle

das jeweilige Kolleg


Verfahrensablauf

Sie können sich bei dem jeweiligen Kolleg persönlich oder schriftlich anmelden. Der Anmeldebogen liegt in den jeweiligen Kollegs aus. In manchen Fällen bieten die Bildungseinrichtungen das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.


Fristen

je nach Kolleg unterschiedlich


Erforderliche Unterlagen


Kosten

je nach Kolleg unterschiedlich


Vertiefende Informationen

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite "Der Zweite Bildungsweg in Baden-Württemberg"


Hinweise

Für die Dauer des Kollegbesuchs können Sie BAföG beantragen.


Rechtsbehelf

Gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung des Staatlichen Kollegs Mannheim kann Widerspruch eingelegt werden.


Rechtsgrundlage

Verordnung des Kultusministeriums über den Bildungsgang und die Abiturprüfung an den Kollegs (Kolleg-Verordnung - KollegVO) vom 19. Oktober 2018


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.01.2024 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)