Wohnberechtigungsschein beantragen


Beschreibung

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn der Vermieterin oder dem Vermieter übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.


Voraussetzungen

Das Jahreseinkommen wird für jede zum Haushalt gehörende Person gesondert berechnet.

Zum Jahreseinkommen gehören, egal ob diese Einkünfte zu versteuern oder steuerfrei sind:

Bei Alleinerziehenden ist das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag zu mindern, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.

Achtung: Im Fall gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, sind Trennungs- oder Scheidungsunterhalt, sowie Kindesunterhalt:

zu berücksichtigen.

Für das Gesamteinkommen des Haushalts werden die Jahreseinkommen der einzelnen Haushaltsangehörigen zusammengerechnet.


Verfahrensablauf

Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Je nach deren Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen oder den Antrag online stellen.

Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:


Kosten

je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung


Vertiefende Informationen

Einkommensgrenzen des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG):

Einkommensteuergesetz (EStG):


Freigabevermerk

11.09.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 808 0