Grundstücksteilung - Erklärung abgeben


Beschreibung

Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.

Sonderfälle

Die Grundstücksteilung muss von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden, wenn Ihr Grundstück:

Tipp: Bei Fragen an die untere Baurechtsbehörde sollten Sie Angaben zu dem Grundstück wie zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer angeben. Diese erhalten Sie bei der unteren Vermessungsbehörde.


Voraussetzungen

Sie haben die neuen Grenzen vermessen lassen (Vermessungsauftrag).

Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen Sie keine Verhältnisse schaffen, die bauordnungsrechtlichen Vorschriften widersprechen. Vor allem müssen Sie die Abstandsvorschriften beachten. Gegebenenfalls müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung beantragen.

Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen Sie keine Verhältnisse schaffen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

In den genannten Sonderfällen muss die Grundstücksteilung durch die Gemeinde, Umlegungsstelle beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.

Die Teilung eines Grundstücks müssen Sie bei der Gemeinde bzw. dem Landratsamt zwei Wochen vorher anzeigen.


Verfahrensablauf

Um die Grundstücksteilung im Grundbuch eintragen zu lassen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erklärung abgeben.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Vertiefende Informationen

Vermessungsauftrag (Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen)


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

allgemein:

Baugesetzbuch (BauGB)

Grundbuchordnung

für die genannten Sonderfälle:

Baugesetzbuch (BauGB)


Freigabevermerk

06.06.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Ulm -Grundbuchamt-
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

Telefon 0731/189 - 3400
Telefax 0731/189 - 3438