Exmatrikulation - Studium beenden


Beschreibung

Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.


Voraussetzungen

Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:

Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:


Verfahrensablauf

Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:


Fristen

Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen.


Erforderliche Unterlagen

Von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Als Nachweis dienen beispielsweise die Unterschriften der Labor- oder Bibliotheksleitung oder anderer Einrichtungen. Entsprechende Formblätter liegen meist im Studierendensekretariat, Studienbüro oder Prüfungsamt aus oder können auf den Webseiten der Hochschule heruntergeladen werden.


Kosten

keine


Hinweise

Keine


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
Akademiehof 1
71638 Ludwigsburg

Telefon 07141-30996-0
Telefax 07141-30996-90