Denkmalschutz - Zuschuss beantragen


Beschreibung

Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.

Zuschussfähig sind Ausgaben, die

Zuschüsse können Sie erhalten:

Höhe:

Bei Zuschüssen an Privatpersonen die Hälfte der zuschussfähigen Ausgaben.

Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.


Voraussetzungen

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn


Zuständige Stelle

Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart


Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das dafür erforderliche Formular "Antrag auf Denkmalförderung" erhalten Sie dort.

Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.


Fristen

Anträge können Sie jederzeit - allerdings vor Beginn der geplanten Maßnahme - stellen.


Erforderliche Unterlagen


Hinweise

Eine Liste der förderfähigen Ausgaben ist in Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung enthalten.


Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung) vom 28.11.2019


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.02.2020 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)