Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen


Beschreibung

Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.

Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:

Die Förderung erfolgt in Form

Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.

Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.


Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen.


Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.


Erforderliche Unterlagen

Über die Anmeldeunterlagen informieren Sie Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2015 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

Baden-Württemberg International
Lautenschlagerstraße 21/23
70173 Stuttgart

Telefon +49711227870
Telefax +197112278722