Vereinsregister - Auflösung eines Vereins anmelden


Beschreibung

In bestimmten Fällen muss der Vorstand die Auflösung anmelden. Dies gilt vor allem für die Auflösung des Vereins durch einen mit der notwendigen Mehrheit gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung. Grund dafür kann beispielsweise sein, dass es zu wenige Mitglieder gibt und daher der Zweck des Vereins nicht mehr verwirklicht werden kann.

Hinweis: Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins eröffnet, bedeutet das auch die Vereinsauflösung. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird automatisch ins Register eingetragen.

Auf die Auflösung folgt oft die Liquidation des Vereins. Die Mitgliederversammlung kann für die Auflösung besondere Liquidatoren bestellen. Sofern keine besonderen Liquidatoren bestellt werden, gilt § 48 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach die Liquidation durch den Vorstand erfolgt. Bei der Liquidation des Vereins sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsmacht in das Vereinsregister einzutragen. Das Gleiche gilt für die Beendigung des Vereins nach der Liquidation.


Voraussetzungen


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort des Vereins an. So können Sie prüfen, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Auflösung des Vereins beim Registergericht anmelden. Sie können das in öffentlich beglaubigter Form schriftlich oder elektronisch tun.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Keine, wenn der Verein gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient und Sie dies durch eine Bescheinigung des Finanzamts nachweisen können.

Für die Beglaubigung der Unterschriften können Kosten anfallen.


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

Landesjustizkostengesetz (LJKG):

Nummer 13101 der Anlage 1 des Kostenverzeichnisses zum Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)


Freigabevermerk

15.06.2026 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

Telefon 0731/1890
Telefax 0731/1892200