Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen


Beschreibung

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.


Voraussetzungen


Bezugsort

Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.


Verfahrensablauf

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.


Fristen

innerhalb eines Monats


Erforderliche Unterlagen

Kopien


Kosten

keine


Vertiefende Informationen

Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.


Hinweise

Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.

Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)

Abgabenordnung (AO):


Freigabevermerk

27.11.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Göppingen
Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Telefon 07161/9703-0