Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Reisegewerbe) - Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landeskriminalamt beantragen


Beschreibung

Wenn Sie im Reisegewerbe bestimmte Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts (LKA). Diese müssen Sie beantragen.

Das LKA erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung folgenden Personen:

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält die folgenden Informationen:

Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigungen können auch befristet oder mit Auflagen verbunden erteilt werden.


Voraussetzungen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird versagt, wenn


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss folgende Angaben enthalten:

Das Landeskriminalamt entscheidet über den Antrag. Es veranlasst unter Umständen die Begutachtung des Spiels durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut.


Fristen

keine

Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig. Das Landeskriminalamt kann eine Prüfung des Antrags durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut für erforderlich halten.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Wenn Sachverständigengutachten erforderlich sind, fallen dafür Kosten an.


Bearbeitungsdauer

ungefähr vier Wochen

Sind Sachverständigengutachten erforderlich, kann sich die Bearbeitungsdauer erhöhen.


Hinweise

Das LKA kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurücknehmen oder widerrufen, wenn


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

04.08.2023 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart

Telefon 07 11 54 01 - 0
Telefax 07 11 54 01 - 33 55