Herstellung von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen


Beschreibung

Wollen Sie Arzneimittel herstellen und sind in Baden-Württemberg ansässig, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg.

Die Leitstelle überwacht sowohl im Bereich der Human- als auch Tierarzneimittel landesweit


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

Tipp: Wenden Sie sich schon vor Antragstellung an die zuständige Stelle, um die Einzelheiten zu klären.

Liegen die vollständigen Unterlagen vor, führt die zuständige Stelle eine Abnahmebesichtigung durch.


Fristen

Ihr vollständiger Antrag sollte spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Herstellung vorliegen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es entstehen Gebühren nach der Landesgebührenordnung.


Vertiefende Informationen


Hinweise

Internetseite der Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg


Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Gericht


Rechtsgrundlage

Zweiter Abschnitt des Transfusionsgesetzes (TFG) (Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen)

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)

Verordnung (EU) Nummer 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG

Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG


Freigabevermerk

30.06.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Telefon 07071 757-0
Telefax 07071 757-3190