Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Förderung beantragen


Beschreibung

Sie können bestimmte Ausgaben von der Einkommensteuer absetzen.

Höhe:

20% Ihrer Ausgaben, maximal

Absetzbare Ausgaben:

Kosten für gelieferte Ware oder für Material können Sie nicht absetzen. Eventuelle Erstattungen, z.B. von der Krankenkasse für Pflege- und Betreuungsleistungen, rechnet Ihnen das Finanzamt regelmäßig an.

Zu den geförderten, handwerklichen Tätigkeiten zählen insbesondere:

Hinweis: Es kommt nicht darauf an, ob es sich um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt.

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme können Sie nicht steuerlich absetzen. Eine Neubaumaßnahme liegt vor, wenn Sie mit der Maßnahme erstmals einen Haushalt errichten.

Wenn Sie in einem vorhandenen Haushalt neue Wohn- oder Nutzfläche schaffen, z.B. durch einen Anbau, ist das begünstigt.


Voraussetzungen

Die Steuermäßigung ist haushalts-, nicht personenbezogen. Eheleuten steht die Steuerermäßigung jeweils zur Hälfte zu, wenn sie nicht gemeinsam eine andere Aufteilung beantragen. Bei einer Zusammenveranlagung spielt die Aufteilung keine Rolle. Das gilt auch für Partnerinnen und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Zwei Alleinstehende, die ganzjährig zusammen in einem Haushalt leben, können die Höchstbeträge der Steuerermäßigung insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen. Die Aufteilung erfolgt danach, wer die jeweiligen Aufwendungen getragen hat. Sie können auch eine gemeinsame Vereinbarung treffen.

Hinweis: Als Mieterin, Mieter oder Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft können Sie solche Dienstleistungen ebenfalls von der Steuer absetzen.

Gleiches gilt, wenn Sie in einem Heim einen eigenständigen abgeschlossenen Haushalt führen. Bei Pflege- und Betreuungsleistungen steht die Steuerermäßigung demjenigen zu, der für die Pflege- oder Betreuungsleistungen aufkommt.


Verfahrensablauf

Die steuerliche Begünstigung müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.

Erkennt das Finanzamt die Kosten an, zieht es sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid direkt von der Einkommensteuerschuld ab.


Fristen

Ihre Steuererklärung müssen Sie innerhalb bestimmter Fristen abgeben:


Erforderliche Unterlagen

Bei Bedarf können folgende Unterlagen von Ihrem Finanzamt angefordert werden:


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Einspruch


Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG)


Freigabevermerk

06.02.2025 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Göppingen
Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Telefon 07161/9703-0