Versicherungsvermittler und Versicherungsberater - Erlaubnis für Tätigkeit beantragen


Beschreibung

Es gibt drei unterschiedliche Erlaubnisse, die sich untereinander ausschließen:

Ohne Erlaubnis dürfen Sie Versicherungen vor allem in folgenden Fällen vermitteln:

Hinweis: Sie müssen sich in das Vermittlerregister eintragen lassen.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.

Sie müssen die allgemeinen ausländerrechtlichen Bestimmungen einhalten. Sofern bestimmte deutsche Ausbildungen zum Nachweis der Sachkunde ausreichen, gelten vergleichbare Nachweise aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als gleichwertig.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen. Ein Formular können Sie im Internet herunterladen. Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und alle Unterlagen vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.

Tipp: Sie können mit dem Antrag auf Erlaubnis als Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater auch gleichzeitig den Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK eine Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

Vereinfachtes Verfahren für gebundene Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler

Sie sind nur an eine Versicherungsgesellschaft gebunden oder im Auftrag mehrerer Versicherungsunternehmen tätig, deren Produkte aber nicht in Konkurrenz zueinander stehen? Dann können Sie sich über die jeweilige Versicherungsgesellschaft registrieren lassen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Haftung für Ihr Auftreten und Sie werden ohne Erlaubnisverfahren im Versicherungsvermittlerregister registriert.


Fristen

Sie dürfen erst mit der Tätigkeit beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.


Erforderliche Unterlagen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige IHK weitere Dokumente anfordern.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere, Sachkundenachweise). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen einreichen.

Achtung: Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.


Kosten

für die Erteilung der Erlaubnis: Gebühren in unterschiedlicher Höhe je IHK, üblicherweise zwischen 200 und 300 Euro

Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.


Bearbeitungsdauer

zwei bis zehn Tage, je nach Vollständigkeit der Unterlagen


Hinweise

Für Inhaberinnen und Inhaber der Erlaubnis gelten folgende Pflichten:


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.06.2019 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart

Telefon 0711 2005 0
Telefax 0711 2005 1354