Hilfe zur Pflege beantragen


Beschreibung

Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten für die Pflege nicht selbst tragen können, auch nicht mithilfe der Pflegeversicherung, kann für Sie ein Anspruch auf "Hilfe zur Pflege" bestehen

Leistungen der Hilfe zur Pflege kommen für Sie in Betracht bei finanzieller Bedürftigkeit,

Hilfe zur Pflege umfasst beispielsweise:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Wenn Sie in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind, wenden Sie sich zunächst an diese, um zu klären, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen.

Den Antrag auf Hilfe zur Pflege müssen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt stellen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular, das Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt erhalten oder das Ihnen möglicherweise auch online zur Verfügung gestellt wird

Das Sozialamt veranlasst bei Nicht-Pflegeversicherten die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder einer anderen geeigneten Stelle. Anhand Ihrer Angaben und Unterlagen prüft das Sozialamt Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.


Fristen

Es gibt keine Fristen.

Hinweis: Hilfe zur Pflege erhalten Sie nicht für die Vergangenheit, sondern erst, wenn der Sozialhilfeträger von Ihrem Bedarf Kenntnis hat. Wenden Sie sich deshalb so früh wie möglich telefonisch, persönlich oder schriftlich an Ihr Sozialamt.


Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Nachweise und Dokumente erforderlich, beispielsweise:

Hinweis: Klären Sie im persönlichen Termin bei Ihrem Sozialamt, welche Nachweise und Unterlagen Sie in Ihrem speziellen Fall vorlegen müssen.


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage


Rechtsgrundlage

Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB 12)


Freigabevermerk

25.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199