Versorgungswerk der Psychotherapeuten - Mitgliedschaft anmelden


Beschreibung

Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV) ist auch für Baden-Württemberg zuständig.

Sind Sie Pflichtmitglied in der für Sie zuständigen Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg geworden, sind Sie zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtet.

Als Mitglieder erhalten Sie und Ihre Hinterbliebenen folgende Leistungen:

Hinweis: Darüber hinaus können Sie auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, um Ihre Berufsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Als Mitglied des Versorgungswerks müssen Sie monatliche Regelpflichtbeiträge leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen, zum Beispiel wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.


Voraussetzungen

Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:

Wenn Sie berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im PTV ausgeschlossen.


Verfahrensablauf

Sie können Ihre Mitgliedschaft schriftlich oder online anmelden.

Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht zum Download bereit. Senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Auf der Internetseite der zuständigen Stelle können Sie die Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft online eintragen. Für den Login erhalten Sie per E-Mail einen Zugangscode.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt angeben.


Fristen

Für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfahren Sie aus dem Anmeldebogen, der dazugehörigen Ausfüllhilfe beziehungsweise während des Onlineverfahrens

Hinweis: Es reicht, alle Unterlagen als Kopie beizulegen.


Kosten


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

14.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer
Breite Str. 69
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 179 369-0
Telefax 0211 179 369-55