Ergänzungsschule (Gesundheitsfachberufeschulen) - Staatliche Anerkennung beantragen


Beschreibung

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

Unter den Gesundheitsfachberufeschulen gibt es in Baden-Württemberg Ergänzungsschulen für die folgenden Fachgebiete:

Die Anerkennung gilt unbefristet. Ausnahmen sind möglich.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:


Verfahrensablauf

Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule beim Regierungspräsidium beantragen. Das Regierungspräsidium leitet den Antrag an das Sozialministerium zur Entscheidung weiter.

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.


Fristen

rechtzeitig vor den Prüfungen des ersten Abschlussjahrganges


Erforderliche Unterlagen

Entwurf einer Prüfungsordnung


Kosten


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.09.2020 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon 07 11/1 23-0
Telefax 07 11/1 23-39 99