Regelaltersrente beantragen


Beschreibung

Einen Anspruch auf Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben:

Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit, die auch Wartezeit genannt wird, beträgt für die Regelaltersrente fünf Jahre.

Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.


Voraussetzungen

Sie haben:


Verfahrensablauf

Ihren Rentenantrag können Sie persönlich, online oder schriftlich stellen.

Wenn Sie den Bescheid in elektronischer Form erhalten wollen, müssen Sie zuvor eine Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen. Das können Sie über die Online-Dienste der DRV mit Registrierung vornehmen.

Persönlicher Rentenantrag:

Online-Antrag:

Schriftlicher Rentenantrag:


Fristen

Sie sollten den Rentenantrag nach Möglichkeit drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Die Rente muss bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt werden, in dem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird die Rente später beantragt, kann sie erst mit dem Antragsmonat beginnen.


Erforderliche Unterlagen

Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen Kopien aus.


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

In der Regel bis zu drei Monate


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)


Freigabevermerk

27.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Außenstelle Göppingen
Schützenstraße 14
73033 Göppingen

Telefon 07218250