Regelaltersrente beantragen


Beschreibung

Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben:

Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.

Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.


Voraussetzungen

Sie haben


Verfahrensablauf

Sie sollten den Antrag auf Regelaltersrente bei der DRV stellen. Den Antrag können Sie persönlich, online oder schriftlich stellen.

Wenn Sie den Bescheid in elektronischer Form erhalten wollen, müssen Sie zuvor eine Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen. Das können Sie über die Online-Dienste der DRV mit Registrierung vornehmen.

Persönlicher Antrag:

Online-Antrag:

Schriftlicher Antrag:


Fristen

Antragstellung: Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.


Erforderliche Unterlagen

Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

In der Regel bis zu 3 Monate


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

22.06.2022 Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0