Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im Baubereich (VOB) beantragen


Beschreibung

Durch Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren können Bauunternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation nachweisen. Das Verfahren umfasst

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Unternehmen ein Zertifikat und eine Nummer. Unter dieser ist die Präqualifikation Ihres Unternehmens in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. eingetragen. Mit dem Zertifikat oder der Nummer können Sie in Angebotsschreiben für öffentliche Bauaufträge Ihre Qualifikation nachweisen.

Hinweis: Das Präqualifikationsverzeichnis ist allgemein zugänglich. Öffentliche Auftraggeber können darin auch die der Präqualifikation zugrunde liegenden Nachweise einsehen.


Voraussetzungen

Sie möchten am Präqualifikationsverfahren teilnehmen.


Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an eine Präqualifizierungsstelle. Dort erhalten Sie das notwendige Antragsformular. Reichen Sie dieses dort ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Präqualifikation, übermittelt die Präqualifizierungsstelle Ihre Daten dem Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Dieser trägt Ihr Unternehmen in das Präqualifikationsverzeichnis ein.


Fristen

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Welche Eigenerklärungen Sie genau abgeben müssen, erfahren Sie im Antragsformular.


Kosten

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.


Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.


Rechtsgrundlage

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

Sektorenverordnung (SektVO):

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A):


Freigabevermerk

26.11.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)