Sprachförderung Kolibri beantragen


Beschreibung

Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf, die Kindertageseinrichtungen oder eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen besuchen, können Sprachfördermaßnahmen erhalten, die auf die alltagsintegrierte Sprachbildung aufbauen.

Dazu stehen zwei Förderwege zur Verfügung:

Zuwendungsempfänger für die Sprachfördermaßnahme ISF+ in allen drei Kindergartenjahren können sein:

Bei Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg ISF+ können Sprachfördergruppen aus drei bis zu sieben Kindern mit 2.200 je Kindergartenjahr und Sprachfördergruppen mit bis zu zwei Kindern mit 1.200 € bezuschusst werden.

Für Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg SBS kann pro Sprachfördergruppe eine Zuwendung in Höhe von 2.200 € je Kindergartenjahr erhalten werden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bzw. der Träger der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der zuständigen Stelle (L-Bank) schriftlich mit dem vorgesehenen Formular beantragen.

Dieser erhält über die Bewilligung oder die Ablehnung der Zuwendung einen Bescheid.


Fristen

30. November des jeweiligen Kalenderjahres.


Erforderliche Unterlagen

Zustimmungserklärung zur Teilnahme des Kindes an einer Sprachfördermaßnahme sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Antragsaufkommen.


Vertiefende Informationen

Frühkindliche Förderung

Förderantrag


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegen.


Rechtsgrundlage

VwV Kolibri


Freigabevermerk

27.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

Telefon 0721 / 150-0
Telefax 0721 / 150-1001