Hilfeplan aufstellen


Beschreibung

Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:

Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:


Voraussetzungen

Abhängig vom Einzelfall.

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle


Verfahrensablauf

Neben den Eltern und Kindern können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen fortgeschrieben werden.

Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.

Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

unterschiedlich - je nach Einzelfall

Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.


Kosten

für die Erstellung des Hilfeplans: keine

Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können Kosten entstehen.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keine


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII):


Freigabevermerk

19.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199