Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen


Beschreibung

Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder von einer seelischen Behinderung bedroht ist, können Sie Eingliederungshilfe erhalten. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat.

Es gibt sie in folgenden Formen:

Hinweis: Seelische Störungen, die eine Behinderung zur Folge haben können, sind:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, ob

Ausschlaggebend ist, ob es sich bei der auftretenden Störung tatsächlich um eine seelische Behinderung handelt. Das Jugendamt holt für die Klärung eine Stellungnahme von einer der folgenden Fachkräfte ein:

Fachkräfte des Gesundheitswesens stellen eine Abweichung von der alterstypischen seelischen Gesundheit fest. In erster Linie sind das Ärztinnen und Ärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe zu beurteilen. Die Jugendhilfe entscheidet damit letztendlich über die Zuordnung zum Personenkreis, das heisst

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Dort ist unter anderem festgelegt,

Hinweis: Die Dauer der Eingliederungshilfe hängt von der Schwere der seelischen Behinderung ab. Sie ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.


Kosten

Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.

Die Sorgeberechtigten müssen sich möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche


Freigabevermerk

10.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199