Erziehungsberatung in Anspruch nehmen


Beschreibung

Bei häufigen Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Kindern können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.

Sie soll helfen,


Voraussetzungen

Sie haben das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen.


Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle. Wenn möglich, stimmen Sie ihn mit Ihrem Kind ab und bringen Sie es zum Termin mit. Sie können aber auch alleine kommen.

In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen.

Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfemaßnahmen nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen. Zusätzliche Maßnahmen können beispielsweise sein:


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen

Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie die zuständige Stelle über erforderliche Unterlagen und Nachweise.


Kosten

Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.


Vertiefende Informationen


Hinweise

Erziehungsberatung leisten auch die Erziehungsberatungsstellen.


Rechtsbehelf

Kein


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)


Freigabevermerk

26.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199