Zwangsverheiratung verhindern


Beschreibung

Zwangsverheiratung ist in Deutschland eine Straftat.


Voraussetzungen

Sie sind von Zwangsverheiratung betroffen oder bedroht, das heißt Sie sehen die Gefahr, gegen Ihren Willen verheiratet zu werden? Dann können Sie sich an folgende Stellen wenden:


Verfahrensablauf

Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Beratungsstelle:

Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich auch an das zuständige Jugendamt wenden.

In Notfällen oder wenn Sie beispielsweise akut von Gewalt bedroht sind, können Sie die Polizei einschalten.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

Die Rechte von Opfern einer Zwangsverheiratung sind:

Tipp: Wenn Sie glauben, von Zwangsverheiratung bedroht zu sein, können Sie den "virtuellen Dokumentensafe im Servicekonto dieses Serviceportals" für sich nutzen. Sie können dort vorsorglich Kopien zum Beispiel Ihrer Ausweispapiere, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Bescheinigungen, Zeugnisse und Unterlagen oder wichtige Telefonnummern hinterlegen.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Strafgesetzbuch (StGB):

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):


Freigabevermerk

16.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199