Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern


Beschreibung

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:


Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.


Hinweise

Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".


Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

24.01.2024 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199