EMAS - Registrierung und Aufnahme beantragen


Beschreibung

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument soll Organisationen helfen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems (UMS) und die Abläufe entsprechen seit dem Jahr 2001 auch bei EMAS der ISO 14001.

EMAS steht nicht nur der verarbeitenden Industrie offen. Es steht ebenfalls offen für beispielsweise:

Ziele von EMAS sind:

Zu EMAS gehören unter anderem:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.

Von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene sowie unabhängige Umweltgutachterinnen und-gutachter prüfen die Umwelterklärung.

Wenn die Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllt sind, validieren die Gutachterin oder der Gutachter die Umwelterklärung und erklären sie für gültig.

Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMAS-Register bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer beantragen.

Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.

Wenn die untere Umweltschutzbehörde der Kammer nichts Negatives zurückmeldet, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.

Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Logo für die Dauer der Registrierung für Werbezwecke zu nutzen. Dabei müssen Sie Artikel zehn und Anhang V der EMAS-Verordnung beachten. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre.


Fristen

Lassen Sie sich zeitnah nach Abschluss der EMAS-Validierung ins EMAS-Register eintragen.
Sobald die validierte, das heißt für gültig erklärte Umwelterklärung vorliegt, kann die Eintragung beantragt werden. Vor der Eintragung ins EMAS-Register werden die zuständigen Umweltbehörden (Landratsämter) gehört.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

orientieren sich an


Bearbeitungsdauer

Die Prüfung durch die Kammer dauert durchschnittlich sechs bis acht Wochen.


Hinweise

Weitere vertiefende Informationen zu den oben genannten Punkten sowie Förderdatenbanken finden Sie auf der EMAS-Website.


Rechtsbehelf

Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle entnehmen.


Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nummer 1221/2009 (EMAS III)

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nummer 1221/2009 - Umweltauditgesetz (UAG)


Freigabevermerk

06.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart

Telefon 0711 1657-0
Telefax 0711 1657-222