Arztregister - Eintragung beantragen


Beschreibung

Sie müssen sich zuerst in das Arztregister eintragen lassen, wenn Sie anschließend für eine ärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit zugelassen werden möchten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit, die für die Zulassung von Bedeutung sind.


Voraussetzungen

Sie müssen

Für eine Eintragung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut müssen Sie


Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Arztregister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die Gebühr für die Eintragung bezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Eintragung in das Arztregister.

Sie erhalten dann eine schriftliche Information über die erfolgte Eintragung in das Arztregister.


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen.


Kosten


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) (Arztregister):

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):

Artikel 30 in Verbindung mit Anhang V.1. der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen


Freigabevermerk

14.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart

Telefon 0711/7875-0
Telefax 0711/7875-3274