Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden


Beschreibung

Als Ärztin oder Arzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

Hinweis: Falls Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Kammermitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.


Voraussetzungen

Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie


Bezugsort

Geben Sie den Ort ein, in dem Sie Ihre Praxis haben.


Verfahrensablauf

Sie müssen sich sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Mitgliedschaft bei der für den Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit zuständigen Bezirksärztekammer melden. Hierfür können SIe den Online-Meldebogen auf der Internetseite der Landesärztekammer nutzen.

Anschließend erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung. Die Landesärztekammer/zuständige Bezirksärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.


Fristen

innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in amtlich beglaubigter Abschrift einreichen. Die Kammer kann die Vorlage der Originalurkunden verlangen.


Kosten


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Kein


Rechtsgrundlage

Heilberufe-Kammergesetz (HBKG):

Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Satzung zur Festsetzung des Beitragsfaktors


Freigabevermerk

07.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart

Telefon 0711 / 76981-0
Telefax 0711 / 76981-500