Patientenbeschwerde einlegen (Ärztekammer, Zahnärztekammer)


Beschreibung

Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.

Wenn Sie Behandlungsfehler vermuten, die zu einem Gesundheitsschaden geführt haben, können Sie sich schriftlich an die Gutachterkommission der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer wenden. Diese leitet dann ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erzielen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen gefordert werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um mehr zu erfahren.


Kosten

für die Beratung durch die Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen sowie die Bearbeitung durch die ärztlichen und zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: üblicherweise keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

Sie können sich auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, unterstützen.


Rechtsbehelf

Patientenbeschwerden gelten rechtlich als sogenannte nichtförmliche Rechtsbehelfe.


Rechtsgrundlage

keine


Freigabevermerk

05.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bezirkszahnärztekammer Stuttgart
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart

Telefon 0711 7877-0
Telefax 0711 7877-238