Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen beantragen


Beschreibung

Man unterscheidet:

Hinweis: Pro Strecke wird üblicherweise nur eine Buslinie genehmigt. Die Fernlinien dürfen den Verbundlinienverkehr nicht konkurrieren.

Die Genehmigung können Sie für längstens zehn Jahre erhalten. Danach können Sie die Verlängerung beantragen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen die Genehmigung bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
Je nach Angebot erhalten Sie dort ein Antragsformular oder Sie können es im Internet herunterladen.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und holt Stellungnahmen von Stellen ein, die im Einzugsbereich der geplanten neuen Linie liegen.
Dazu gehören üblicherweise:

Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis des Prüfverfahrens schriftlich mit.


Fristen

spätestens 12 Monate vor Beginn des beantragten Geltungszeitraums


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.


Kosten

je nach Liniengestaltung und Prüfungsaufwand: 100,00 – 2.440,00 EUR


Bearbeitungsdauer

üblicherweise drei Monate

Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle das innerhalb der ersten drei Monate in einem schriftlichen Zwischenbescheid angekündigt hat.


Vertiefende Informationen

Personenbeförderung - ÖPNV- Informationen der Regierungspräsidien


Hinweise

keine


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Personenbeförderungsgesetz (PBefG):

Verordnung der Landesregierung und des Verkehrsministeriums über personenbeförderungsrechtliche Zuständigkeiten (PBefZuVO):

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006


Freigabevermerk

08.06.2026 Regierungspräsidium Stuttgart


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199