Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen


Beschreibung

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.


Voraussetzungen

Namensänderung wegen Eheschließung


Verfahrensablauf


Fristen

Antragstellung:

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

Hinweis: Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.


Erforderliche Unterlagen

Hinweise:


Kosten

Gebühren ab 7. Februar 2026:

Hinweise:


Bearbeitungsdauer

etwa drei bis sechs Wochen


Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie in:


Hinweise


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG):

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalasuweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung-PAuswGebV):


Freigabevermerk

28.07.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 808 0