Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen


Beschreibung

Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, zum Beispiel einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.


Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.


Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.


Fristen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.


Kosten

Gebühren nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe


Vertiefende Informationen

Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Bei den Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungen der Heilberufe-Kammern, die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg erlassen worden sind.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Heilberufe-Kammergesetz (HBKG):

Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (WBO-P)

Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg


Freigabevermerk

14.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1
70190 Stuttgart

Telefon 0711 / 99347-0
Telefax 0711 / 99347-45