Zulassungsausschuss - Zulassung als Vertragsarzt beantragen


Beschreibung

Sie erhalten Ihre Zulassung von dem für Sie regional zuständigen Zulassungsausschuss für Ärztinnen und Ärzte. Es handelt sich dabei um ein Gremium, das gleichwertig mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besetzt ist.

Der Zulassungsausschuss hat bei seinen Entscheidungen vor allem die Bedarfsplanung zu berücksichtigen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Zulassung müssen Sie schriftlich beantragen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse.

Der Zulassungsausschuss entscheidet über Ihren Antrag nach einer mündlichen Verhandlung. Sie erhalten danach den Beschluss schriftlich mitgeteilt.


Fristen

Reichen Sie den Antrag etwa zwölf bis spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin des zuständigen Zulassungsausschusses ein.


Erforderliche Unterlagen

Die Dokumente müssen Sie im Original oder als beglaubigte Abschriften vorlegen.

Hinweis: Können Sie keine Bescheinigungen über Ihre ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten vorlegen, müssen Sie die nachzuweisenden Sachverhalte anders glaubhaft machen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Kosten


Vertiefende Informationen


Hinweise

Planen Sie eine Niederlassung in einem gesperrten Planungsbereich, lassen Sie sich möglichst frühzeitig in die kostenlose Wartealiste der Kassenärztlichen Vereinigung eintragen.


Rechtsbehelf

 

Gegen den Bescheid des Zulassungsauschusses können Sie ist schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Geschäftsstelle des zuständigeen Berufungsausschusses einlegen.


Rechtsgrundlage

§§ 18 - 24 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)


Freigabevermerk

24.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart

Telefon 0711/7875-0
Telefax 0711/7875-3274