Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt


Beschreibung

Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Rechtsanwaltszulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.


Voraussetzungen

Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder

Eingliederungsvoraussetzungen über das EuRAG oder

Bescheinigung nach § 16a Abs. 5 EuRAG


Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Rechtsanwaltskammer oder Sie können es online im Downloadbereich der Rechtsanwaltskammer (pdf) herunterladen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.

Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, werden Sie von der Rechtsanwaltskammer vereidigt und zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Sie dürfen dann Ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

EUR 300,00

siehe jeweils geltende Gebührensatzung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe


Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen


Vertiefende Informationen

Downloadbereich der RAK Karlsruhe


Hinweise

Informationen der RAK zur Zulassung


Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe als ausstellende Behörde einlegen, gemäß § 32 BRAO in Verbindung mit § 112a, 112c BRAO. Nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.


Rechtsgrundlage

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO):


Freigabevermerk

18.09.2024 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
70173 Stuttgart

Telefon 0711/2221550 Anwaltssuchservice
Telefax 0711/22215511