Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahrnehmen


Beschreibung

Gesetzlich Versicherte haben ab einem gewissen Alter einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Frauen

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Männer

Andere Krebsfrüherkennungsuntersuchungen müssen Sie selbst bezahlen (zum Beispiel gezielte Hautinspektion beim Dermatologen, Mammografie vor 50, Messung des Augeninnendrucks),

Hinweis: Wenn Sie in der Eigenbeobachtung Auffälligkeiten bemerken (zum Beispiel Knoten in der Brust, sichtbares Blut im Stuhl), wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Dies gilt auch für Auffälligkeiten, die Sie zwischen den vorgesehenen Untersuchungsterminen bemerken.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle

Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt beziehungsweise eine Fachärztin oder ein Facharzt


Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie für die Untersuchung einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beziehungsweise bei einer Fachärztin oder einem Facharzt.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

für gesetzlich Versicherte: keine

Hinweis: Für privat Versicherte gelten diese Regelungen nicht. Üblicherweise übernehmen die privaten Versicherungen die Früherkennungsmaßnahmen aber im gleichen Umfang.


Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zum Thema "Krebsfrüherkennung und Vorsorge" finden Sie im Onlineauftritt der Deutschen Krebshilfe


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V):

Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)


Freigabevermerk

17.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)