Ersatzschule - Staatliche Anerkennung beantragen


Beschreibung

Durch die staatliche Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse wie zum Beispiel das Abitur selbst zu erteilen.

Sie gilt in der Regel unbefristet.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:


Verfahrensablauf

Die Anerkennung beantragen Sie als Träger der Schule schriftlich. Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.

Die handschriftliche Unterschrift des Schulträgers oder einer vertretungsberechtigten Person ist erforderlich.

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.


Fristen

Rechtzeitig in Absprache mit der zuständigen Stelle.


Erforderliche Unterlagen

Lagen der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen bereits bei Genehmigung Ihrer Ersatzschule vor, müssen Sie keine weiteren Unterlagen Ihrem Antrag auf staatliche Anerkennung beifügen.


Kosten


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs ist möglich.


Rechtsgrundlage

Privatschulgesetz (PSchG):

Vorschriften des Kultusministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum zum Vollzug des Privatschulgesetzes (VVPSchG):

Anlage zur Gebührenverordnung Kultusministerium (GebVO KM):

Anlage zur Gebührenverordnung Sozialministerium (GebVO SM):


Freigabevermerk

28.04.2025 Kultusministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190