Bildträger - Alterskennzeichnung und Freigabe für Altersstufen beantragen


Beschreibung

Die FSK und die USK geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.

Die Abkürzungen stehen für

Die Prüfungen erfolgen in transparenten und unabhängigen Verfahren.

Hinweis: Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden.

Unternehmen dürfen Filme und Computerspiele nur entsprechend der Altersfreigabe verkaufen.

Es gibt folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen:

Die Kennzeichnungen richten sich an:


Voraussetzungen

Der Film oder das Trägermedium darf nicht


Verfahrensablauf

FSK

Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte online beantragen.

Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie und Ihre Vertretung haben das Recht, sich in der mündlichen Verhandlung zu äußern.

Die FSK kann eine bestimmte Alterskennzeichnung

USK

Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie im Internet.

Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie beziehungsweise Ihre Vertretung haben das Recht, an der Präsentation des Spiels teilzunehmen und sich danach zu äußern.

 

Prüfergebnis: Nach der Prüfung stellt die USK Grafikdateien (Altersstufe + Zusatzhinweise) zum Download zur Verfügung. Das Prüfergebnis, sowie den Downloadlink erhalten Sie via E-Mail (wie auf dem Prüfantrag notiert).


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Kosten für Tätigkeiten der FSK entnehmen Sie der FSK-Prüfkostenordnung.

Die Kosten für Tätigkeiten der USK sind in ihrer Kostenordnung geregelt.


Bearbeitungsdauer


Vertiefende Informationen


Hinweise

Für bestimmte Kategorien können Sie ein vereinfachtes Prüfverfahren beantragen, z.B. für Zeichentrick- und Animationsfilme. Nähere Informationen finden Sie im "Informationsblatt zum vereinfachten Prüfverfahren".


Rechtsbehelf

Gegen Entscheidungen im Regelverfahren kann Berufung eingelegt werden.

Nach Abschluss des Berufungsverfahrens kann erneute Prüfung im Wege des Appelationsverfahrens verlangt werden.


Rechtsgrundlage

Jugendschutzgesetz (JuSchG):


Freigabevermerk

02.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH
Murnaustraße 6
65189 Wiesbaden

Telefon 0611-77891 0
Telefax 0611-77891 39