Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung - Bestätigung beantragen


Beschreibung

Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs

Sachverständige Stellen prüfen und bestätigen, dass die Bauarten von Heizkostenverteilern geeignet sind. Als sachverständige Stellen können natürliche und juristische Personen tätig sein, denen die Behörde ihre Eignung bestätigt hat.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eignungsbestätigung sind:


Verfahrensablauf

Die Eignungsbestätigung als sachverständige Stelle können Sie formlos beim Regierungspräsidium Tübingen beantragen.

Es prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt bei positivem Ergebnis die Eignungsbestätigung aus.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Das Regierungspräsidium Tübingen kann weitere Angaben und Unterlagen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist.


Kosten

allgemeine Verwaltungsgebühr zwischen 3 und 10.000 Euro


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV):

Verordnung des Umweltministeriums über Zuständigkeiten und Vollzug nach der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Zuständigkeits- und Vollzugsverordnung zur Heizkostenverordnung - HeizkostenVZuVVO)

Gebührenverordnung Wirtschaftsministerium (GebVO WM):


Freigabevermerk

13.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Telefon 07071 757-0
Telefax 07071 757-3190