Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis beantragen


Beschreibung

Eine Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Krankheitserreger

Als Krankheitserreger gelten Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten und sonstige Erreger, die bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen können.

Bestimmte Personen oder Tätigkeiten sind von der Erlaubnispflicht befreit:

Gehören Sie einer der oben genannten Gruppen an, erkundigen Sie sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde. Sie müssen die Tätigkeit dort anzeigen.


Voraussetzungen

Hinweis: Auch andere, mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeiten auf den Gebieten der Bakteriologie, Mykologie, Parasitologie oder Virologie gelten als Nachweis der Sachkenntnis. Voraussetzung ist, dass Sie dabei eine gleichwertige Sachkenntnis erworben haben.


Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Formulare stellt die zuständige Stelle im Internet zur Verfügung.

Die Behörde prüft Ihre Unterlagen. Danach erhalten Sie die gewünschte Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.

Zur Verhütung übertragbarer Krankheiten kann sie die Erlaubnis


Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis durch die Behörde rechtzeitig, um Ihre Tätigkeit 30 Tage vor dem geplanten Start anzeigen zu können.


Erforderliche Unterlagen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.


Kosten

EUR 50,00 - EUR 250,00 je nach Aufwand


Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde entscheidet innerhalb von drei Monaten.


Vertiefende Informationen

Nähere Informationen zur Anzeigepflicht finden Sie unter "Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Aufnahme der Tätigkeit anzeigen".


Hinweise

Wenn Sie die Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern erhalten haben, müssen Sie der zuständigen Stelle die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit zusätzlich anzeigen.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Infektionsschutzgesetz (IfSG):


Freigabevermerk

24.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

RPT Abteilung 2 - Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal und Gesundheitswesen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen