Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen


Beschreibung

Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.


Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:


Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:

Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.


Fristen

Antrag: rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme des Netzbetriebs


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Der Gebührenrahmen beträgt EUR 300,00 bis EUR 50.000.


Bearbeitungsdauer

Entscheidung des Ministeriums: innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen


Vertiefende Informationen

Das Land Baden Württemberg bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Netzbetreibern umfassende Informationen rund um die Energieversorgung in seinem Versorgerportal an. Dort finden Sie allgemeingültige Festlegungen, Leitfäden und Hinweise und können Anträge herunterladen.


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Klageerhebung beim zuständigen Verwaltungsgericht


Rechtsgrundlage

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

Gebührenverordnung Umweltministerium (GebVO UM):


Freigabevermerk

07.04.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart