Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierärztin oder Tierarzt beantragen


Beschreibung

Als Tierärztin oder Tierarzt mit ausländischem Abschluss können Sie Ihren Beruf vorübergehend in Deutschland ausüben. Dazu müssen Sie eine vorübergehende Berufserlaubnis beantragen.

Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt:


Voraussetzungen

Die vorübergehende Berufserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie


Verfahrensablauf

Den Antrag auf vorübergehende Berufserlaubnis müssen Sie schriftlich beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen.
Das dafür notwendige Formular (PDF) steht Ihnen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Herunterladen zur Verfügung. Oder Sie erhalten dieses direkt beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Sie müssen das vollständig ausgefüllte Antragsformular handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart benachrichtigt Sie innerhalb von vier Wochen darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Über die vorübergehende Berufserlaubnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.


Fristen

Die vorübergehende Erlaubnis wird auf höchstens vier Jahre befristet.

Eine Verlängerung ist möglich. Das gilt, wenn Sie eine unmittelbar nach Erteilung der Erlaubnis begonnene Ausbildung zum Fachtierarzt innerhalb dieser vier Jahre unverschuldet nicht beenden konnten. Die Verlängerung ist für längstens drei Jahre möglich.


Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen:

Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie zum Beispiel in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Hinweis: Wenn die vorgelegten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorlegen. Die Übersetzungen sind in der Regel von einem vereidigten Urkundendolmetscher auszufertigen.


Kosten

Ausstellung einer vorübergehenden Berufserlaubnis: EUR 125,00


Bearbeitungsdauer

nach Eingang aller angeforderten Unterlagen: meistens ein Monat, höchstens drei bis vier Monate


Vertiefende Informationen

Weitere Informationen und Hinweise sowie die notwendigen Formulare finden Sie zum Herunterladen auf der Themenseite "Tierarzt" der Regierungspräsidien.


Hinweise

Die Berufserlaubnis ist an die Arbeitsstelle geknüpft. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Berufserlaubnis hinfällig. Sollten Sie die Arbeitsstelle wechseln, müssen Sie den neuen Arbeitsvertrag vorlegen und eine neue Berufserlaubnis beantragen.


Rechtsbehelf

Gegen die vorübergehende Berufserlaubnis können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5, 70178 Stuttgart, Klage erheben.

Eine Klage gegen den Verwaltungsakt entfaltet keine aufschiebende Wirkung für die Fälligkeit der festgesetzten Gebühr.
Zahlen Sie daher die Gebühr fristgemäß. Sie wird Ihnen zurückerstattet, wenn Ihre Klage Erfolg hatte.


Rechtsgrundlage

Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)


Freigabevermerk

20.03.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190