Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständige beantragen


Beschreibung

Wenn Sie als Sachverständiger oder Sachverständige

benötigen Sie zusätzlich noch die Anerkennung der zuständigen Stelle.

Sachverständige prüfen Gashochdruckleitungen und deren zugehörige Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, vor Errichtung darauf, dass die geplante Leitung/ Einrichtung den Beschaffenheitsanforderungen der Gashochdruckleitungsverordnung entspricht.

Im weiteren prüfen Sachverständige die Leitung/ Einrichtung vor deren Inbetriebnahme unter anderem auf:

Eine weitere Prüfung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme.

Wurden Sie bereits in einem anderen Bundesland als Sachverständiger oder Sachverständige für Gashochdruckleitungen öffentlich anerkannt? Dann gilt diese Anerkennung auch in Baden-Württemberg.

Hinweis: Bestimmte gutachterliche Äußerungen und Prüfungen sind akkreditierten Inspektionsstellen vorbehalten. Auskunft darüber erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anerkennung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern. Dazu gehört vor allem die Vorlage der beglaubigten Unterlagen in deutscher Sprache oder die beglaubigte deutsche Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschers.


Kosten

250 bis 3.000 Euro


Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 8 Wochen rechnen.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart erhoben werden.


Rechtsgrundlage

Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV)

Nr. 14.18.8 der Anlage (Gebührenverzeichnis UM) zur Gebührenverordnung UM(GebVOUM)


Freigabevermerk

07.04.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landesbergdirektion, Abteilung 9
Albertstraße 5
79104 Freiburg i. Br.

Telefon 0761 208 0
Telefax 0761 208 394200