Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen


Beschreibung

Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.

Sie

Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie

Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.

Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem 


Erforderliche Unterlagen

unterschiedlich, je nach Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben:

Checkliste für die Dokumente für Ihre Zeugnisbewertung


Kosten


Bearbeitungsdauer

in der Regel drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags und der Gebühr


Vertiefende Informationen


Hinweise

Als Studienbewerberin oder Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung richten Sie Ihre Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule, an der Sie studieren wollen.

Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist in diesem Fall nicht erforderlich.


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

Stand: 26.01.2022

Verantwortlich: Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn

Telefon 0228 501-352, -264
Telefax 0228 501-229